26.03.2009 | Arbeitszimmer
Wegfall des beschränkten Abzugs - BFH muss entscheiden
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur noch steuermindernd geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ist. Der bis 2006 mögliche beschränkte Abzug in Höhe von 1.250 Euro ist entfallen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hält das für rechtens. Es hat deshalb einem Arbeitnehmer die Eintragung eines entsprechenden Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte verweigert.
Unser Tipp: Gegen das Urteil wurde erwartungsgemäß Revision eingelegt (Az: VI R 13/09). Betroffene Steuerzahler können somit jetzt unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch einlegen. Ihr Verfahren ruht dann bis zu einer endgültigen Entscheidung durch den Bundesfinanzhof. (Urteil vom 17.2.2009, Az: 3 K 1132/07)(Abruf-Nr. 090859)