24.11.2008 | Arbeitszimmer
Wegfall des beschränkten Abzugs - Einsprüche ruhen
Ab 2007 können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur noch steuermindernd geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit ist. Der bisher mögliche Abzug in Höhe von bis zu 1.250 Euro wurde gestrichen. Inzwischen sind zahlreiche Verfahren zu dieser Frage bei den Finanzgerichten anhängig (zum Beispiel FG Rheinland-Pfalz, Az: 3 K 1132/07). Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat daher jetzt seine Finanzämter angewiesen, entsprechende Einsprüche bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ruhen zu lassen. (Schreiben vom 12.7.2008, Az: S 2353 - 7 - V B 3)(Abruf-Nr. 083321)
Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 4 | ID 122915