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  • 01.10.2006 | Aus- und Fortbildung

    Werbungskosten bei Besuch allgemeinbildender Schulen?

    Aufwendungen für den Besuch allgemeinbildender Schulen sind nicht als (vorweggenommene) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar. Das entschied der Bundesfinanzhof im Fall eines jungen Mannes, der nach seiner Lehre als Kommunikationselektroniker eine Fachoberschule (Fachrichtung Technik) besuchte. Ein Werbungskostenabzug setze einen konkreten Zusammenhang mit künftigen Arbeitseinkünften voraus. Dafür müsse die Ausbildung konkret und berufsbezogen auf eine Berufstätigkeit vorbereiten. Und daran fehle es bei einer Fachoberschule; sie zähle zu den allgemeinbildenden Schulen.

    Beachten Sie: Die Entscheidung gilt genauso für den Besuch einer Hauptschule oder eines Gymnasiums. Dass das Abitur Voraussetzung für ein Hochschulstudium ist, ändert daran nichts. (Urteil vom 22.6.2006, Az: VI R 5/04; Abruf-Nr.  062204 )

    Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 1 | ID 96600