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  • 04.01.2010 | Baudenkmäler

    Sonderabschreibung trotz „Neubau in bautechnischer Sicht“

    Die Sonderabschreibung für Baudenkmäler nach § 7i bzw. 10f Einkommensteuergesetz (EStG) ist auch möglich, wenn steuerrechtlich von einem Neubau in bautechnischer Sicht auszugehen ist. Der Bundesfinanzhof legt damit den Begriff des Neubaus im Bereich der Baudenkmäler zugunsten der Steuerzahler anders und enger aus als im Bereich anderer Steuerregeln. Folge für den Bauherrn im Urteilsfall: Er erhielt für die Sanierungskosten sowohl die Förderung für Baudenkmäler als auch die Förderung nach § 10e für einen Neubau (Vorgänger der Eigenheimzulage). Eine Doppelförderung derselben Aufwendungen war aber natürlich nicht möglich. (Urteil vom 24.6.2009, Az: X R 8/08)(Abruf-Nr. 092805)  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 6 | ID 132509

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