01.06.2004 | Behinderte
Höhe der Behinderten-Pauschbeträge - Verfahren ruhen
In der September-Ausgabe 2003 (Seite 3) haben wir Sie informiert, dass vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren anhängig ist, in dem der Antragsteller die Höhe der derzeitigen Behinderten-Pauschbeträge als nicht verfassungsgemäß moniert. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 2 BvR 1059/03. Jetzt gibt es Neues zu berichten: Wenn Sie gegen Ihren Steuerbescheid in diesem Punkt Einspruch einlegen, lässt die Finanzverwaltung Ihr Verfahren ruhen (Oberfinanzdirektion Erfurt, Verfügung vom 1.12.2003, Az: S 2286 A - 05 - L 226; Abruf-Nr. 041010 ).
Quelle: Ausgabe 06 / 2004 | Seite 4 | ID 96113