01.02.2006 | Buchführung
Diese Unterlagen können jetzt in den Reißwolf
Auf der folgenden Seite geben wir Ihnen einen Überblick darüber, welche Geschäftsunterlagen Sie seit dem 1. Januar 2006 vernichten können, weil die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist. Sie finden die Übersicht auch im Online-Service unter der Rubrik "Arbeitshilfen" .
Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 5 | ID 96465