01.11.2004 | Buchführung
Vorerst kein Formular für Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Unternehmer, die ihren Gewinn nach § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz ermitteln, können für das Jahr 2004 Form und Umfang ihrer Gewinnermittlung wie bisher selbst bestimmen. Das umstrittene neue Formular zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR) soll überarbeitet, vereinfacht und erst für 2005 verbindlich eingeführt werden. Das wurde auf der Finanzministerkonferenz beschlossen.
Quelle: Ausgabe 11 / 2004 | Seite 4 | ID 96193