01.07.2007 | Dienstwagen
Nutzungsverbot verhindert "Ein-Prozent-Regelung" meist nicht
Ein vom Arbeitgeber ausgesprochenes Nutzungsverbot für Privatfahrten mit dem Dienstwagen verhindert die Anwendung der "Ein-Prozent-Regelung" nur selten (Ausgabe 4/2007, Seite 12). Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt noch einmal bestätigt. Im Urteilsfall hatte der Arbeitgeber einem Außendienstmitarbeiter die private Nutzung ausdrücklich verboten und zum Nachweis ein Fahrtenbuch verlangt. Weil das Fahrtenbuch aber nicht ordnungsgemäß war (die Angaben stimmten teilweise nicht mit den vorgelegten Belegen überein), erkannte der BFH das Nutzungsverbot nicht an. Dabei spielte es keine Rolle, dass der Arbeitnehmer noch ein privates Fahrzeug hatte.
Unser Tipp: Wie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch aussehen muss, lesen Sie im Beitrag auf der Seite 14 in dieser Ausgabe. (Urteil vom 15.3.2007, Az: VI R 94/04; Abruf-Nr. 071789 )