01.10.2006 | Doppelte Haushaltsführung
Begründung der Zweitwohnung aus beruflichen Gründen
Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung können nur als Werbungskosten abgezogen werden, wenn die zweite Wohnung aus beruflichem Anlass begründet worden ist. Ob das der Fall ist, hängt entscheidend von den im Einzelfall konkret erkennbaren privaten oder beruflichen Umständen ab, die zur Gründung des zweiten Haushalts geführt haben. So ist eine doppelte Haushaltsführung regelmäßig privat veranlasst, wenn die Familienwohnung verlegt und am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung begründet wird. Ebenso berechtigt eine zunächst privat veranlasste doppelte Haushaltsführung nicht zum Werbungskostenabzug, wenn nunmehr auch berufliche Gründe hinzutreten. (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 18.5.2006, Az: VI B 4/06; Abruf-Nr. 062539 )
Quelle: Ausgabe 10 / 2006 | Seite 4 | ID 96607