01.08.2003 | Doppelte Haushaltsführung
Finanzverwaltung reagiert auf Urteil des BVerfG
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die "Zwei-Jahres-Frist" für die doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Ehegatten und in den Fällen fortlaufend verlängerte Abordnung verfassungswidrig ist (Ausgabe 5/2003, Seiten 14 und 15). Gleichzeitig hat es der Finanzverwaltung aufgegeben, für eine verfassungskonforme Neuregelung zu sorgen. In einer ersten Reaktion hat das Bundesfinanzministerium (BMF) verfügt, dass alle Steuerbescheide vorläufig ergehen (Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AO). Ein Einspruch ist daher nicht erforderlich. Außerdem gewährt die Finanzverwaltung auf Antrag die Aussetzung der Vollziehung.
Beachten Sie: Der Vorläufigkeitsvermerk betrifft nur die vom BVerfG entschiedenen Fallgruppen. In allen anderen Fällen müssen Sie weiterhin Einspruch einlegen und Ihr Verfahren offen halten. Nur dann können Sie eventuell von der Neuregelung profitieren. (BMF, Schreiben vom 13.6.2003, Az: IV D 2 - S 0338 - 40/03; Abruf-Nr. 031537 )