01.10.2003 | Doppelte Haushaltsführung
Wohnung im elterlichen Zweifamilienhaus
Auch eine Wohnung im elterlichen Zweifamilienhaus kann ein eigener Hausstand im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sein. Im Urteilsfall wohnte der ledige Arbeitnehmer kostenlos und ohne Mietvertrag in einer der beiden Wohnungen im Haus seiner Eltern. Er zahlte lediglich Neben- und Renovierungskosten. Trotzdem erkannte das FG die Wohnung als eigenen Hausstand an. Folge: Der Sohn konnte die Aufwendungen für die Wohnung an seinem Arbeitsort als Werbungskosten geltend machen.
Beachten Sie: Die Finanzverwaltung hat gegen das Urteil Revision zum Bundesfinanzhof (Az: VI R 101/02) eingelegt. (Urteil vom 28.9.2002, Az: 6 K 159/97)
Quelle: Ausgabe 10 / 2003 | Seite 4 | ID 95982