04.01.2010 | Elterngeld
Progressionsvorbehalt für Mindestbetrag verfassungskonform
Auch der Mindestbetrag beim Elterngeld (300 Euro monatlich) ist in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Die klagenden Eltern hatten argumentiert, dass in Höhe des Mindestbetrags das Elterngeld unabhängig von einer vorherigen Berufstätigkeit gezahlt werde. Somit stelle es in diesem Umfang eine Sozialleistung und keine Lohnersatzleistung dar. Damit kamen sie beim BFH leider nicht durch. Nach dem klaren Gesetzeswortlaut unterliege das Elterngeld in voller Höhe dem Progressionsvorbehalt.
Unser Tipp: Gegen das Urteil wurde eine vom Bund der Steuerzahler und dem Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine unterstützte Verfassungsbeschwerde eingelegt (Az: 2 BvR 2604/09). Betroffene Eltern sollten daher Einspruch einlegen und auf die anhängige Beschwerde verweisen. (Beschluss vom 21.9.2009, Az: VI B 31/09)(Abruf-Nr. 093455)