25.04.2008 | Erbschaft
Nicht ausgeglichene Verluste sind nicht mehr vererbbar
Können Verluste des Erblassers in dessen letzter Steuererklärung (im Todesjahr) nicht mehr steuermindernd berücksichtigt werden, konnte der Erbe die nicht ausgeglichenen Verluste bislang im Jahr der Erbschaft bzw. im Wege des Verlustvor- und -rücktrags bei seiner Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen. Das wird künftig nicht mehr möglich sein. Denn der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat diese auf alter BFH-Rechtsprechung beruhende Verlustabzugsmöglichkeit jetzt gestrichen.
Beachten Sie: Weil diese geänderte BFH-Rechtsprechung einer Gesetzesänderung gleichkommt, gilt das Abzugsverbot erst für Erbfälle nach dem 12. März 2008. An diesem Tag hatte der BFH das Urteil veröffentlicht. (Urteil vom 17.12.2007, Az: GrS 2/04)(Abruf-Nr. 080822)