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  • 22.07.2010 | Erbschaftsteuer

    Kosten für Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeit

    Kosten der Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft sind Nachlassverbindlichkeiten. Sie mindern das steuerpflichtige Erbe und damit die Erbschaftsteuer des Erben. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 9.12.2009, Az: II R 37/08; Abruf-Nr. 101275).  

    Hintergrund: Bei einer Erbauseinandersetzung wird die Erbschaft nach Tilgung der Nachlassverbindlichkeiten unter mehreren Erben verteilt. Dabei gehen die einzelnen geerbten Gegenstände vom Eigentum der Erbengemeinschaft in das Alleineigentum einzelner Miterben über. Abziehbare Nachlassverbindlichkeiten in diesem Zusammenhang sind Kosten  

    • für die Bewertung der im Nachlass befindlichen Gegenstände (zum Beispiel Grundstücke) durch einen Sachverständigen,
    • für die Übertragung von Nachlassgegenständen auf einzelne Miterben (zum Beispiel Notarkosten),
    • für die anwaltliche Beratung und die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Miterben bei der Erbauseinandersetzung sowie
    • Gerichtskosten, die bei einem Rechtsstreit der Miterben über die Auseinandersetzung anfallen.
    Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 2 | ID 137239