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  • 24.07.2009 | Gesetzesänderungen

    Bürgerentlastungsgesetz bringt zahlreiche Änderungen

    Am 10. Juli 2009 hat der Bundesrat dem „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ zugestimmt (Abruf-Nr. 092204). In dem Gesetz sind eine Reihe von Änderungen aus den verschiedensten Bereichen enthalten. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten kurz vor:  

    • Abzug von Versicherungsbeiträgen: Ab 2010 können Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung in größerem Umfang als bislang steuermindernd abgezogen werden. Das gilt aber nicht für Beitragsanteile für Komfortleistungen (zum Beispiel Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer). Die neuen Abzugsmöglichkeiten stellen wir Ihnen in einer der nächsten Ausgaben ausführlich vor.
    • Ist-Besteuerung: Die Umsatzgrenzen für die Ist-Besteuerung bei der Umsatzsteuer wurden zum 1. Juli 2009 auf 500.000 Euro angehoben. Diese Erhöhung bringt kleineren Unternehmen Liquiditätsvorteile. Sehen Sie dazu unseren Beitrag auf Seite 12 dieser Ausgabe.
    • Einkommensgrenze beim Kindergeld: Die Höchstgrenze für Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder in Berufsausbildung wurde an den ab 2010 geltenden steuerlichen Grundfreibetrag in Höhe von 8.004 Euro angepasst. Für 2009 bleibt es aber weiterhin bei den 7.680 Euro.
    • Höchstbetrag bei Unterhaltsleistungen: Der maximal abzugsfähige Betrag für Unterhaltsleistungen steigt ab 2010 ebenfalls auf 8.004 Euro (§ 33a Einkommensteuergesetz).
    Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 1 | ID 128580