01.05.2005 | Gesetzesänderungen
BVerfG erlaubt staatliche Kontrolle von Bankkonten
Der Staat darf wie geplant seit 1. April 2005 Bankkonten kontrollieren. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einen Eilantrag gegen den automatisierten Kontenabruf abgelehnt: Die Nachteile der Beschwerdeführer träten "hinter die zurück, die beim Nicht-In-Kraft- Treten des Gesetzes für die Allgemeinheit zu erwarten wären", jedenfalls solange die "im Anwendungserlass verfügten Einschränkungen der Kontenabfrage beim Vollzug des Gesetzes beachtet" würden.
Beachten Sie: Das BVerfG hat lediglich im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden. Es muss noch über die eingelegte Verfassungsbeschwerde entscheiden. Deren Ausgang ist völlig offen. (Beschluss vom 22.3.2005, Az: 1 BvR 2357/04 - 1 BvQ 2/05; Abruf-Nr. 050863 )
Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 1 | ID 96291