01.09.2007 | Grundsteuer
Erlass wegen fehlender Nachfrage – BVerwG lenkt ein
Bei Mietausfällen ist auf Antrag der teilweise Erlass der Grundsteuer möglich (§ 33 Grundsteuergesetz, Ausgabe 2/2007, Seite 5). Umstritten war, ob das auch gilt, wenn die Mietausfälle aufgrund strukturell bedingter fehlender Mieternachfrage entstehen. Der Bundesfinanzhof (BFH) wollte auch in diesen Fällen einen Erlass zulassen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte das bisher anders gesehen. Im Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe hat das BVerwG jetzt mitgeteilt, dass es sich der Auffassung des BFH anschließt. Damit ist der Weg frei auch für einen Grundsteuererlass, wenn der Leerstand strukturell bedingt ist. Die beiden noch anhängigen Verfahren (Az: II R 4/05 und Az: II R 6/05) wird der BFH demnächst in diesem Sinne entscheiden (Beschluss vom 24.4.2007, Az: GmS-OGB 1.07)(Abruf-Nr. 071666)