25.02.2011 | Grundsteuer
Erlassantrag für 2010 bis 31. März stellen
Bei Mietausfällen ist auf Antrag der teilweise Erlass der Grundsteuer möglich (§ 33 Grundsteuergesetz). Voraussetzung ist, dass bei einem bebauten Grundstück eine Ertragsminderung von mindestens 50 Prozent eingetreten ist und der Vermieter die Mietausfälle nicht zu vertreten hat. Er muss also belegen können, dass er nach Mietern gesucht hat oder dass die Mietausfälle auf außergewöhnliche Ereignisse (zum Beispiel Hochwasser) zurückzuführen sind. Liegen die Voraussetzungen vor, mindert sich die Grundsteuer um 25 Prozent der ausgebliebenen Einnahmen.
Praxishinweis: Den Antrag für das Jahr 2010 müssen Sie bis zum 31. März 2011 bei der jeweils zuständigen Gemeinde stellen. Es eilt also. |
Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 5 | ID 142535