01.05.2007 | Grundsteuer
Grundsteuererlass wegen erheblicher Ertragsminderung
Bei Mietausfällen ist auf Antrag der teilweise Erlass der Grundsteuer möglich (§ 33 Grundsteuergesetz, Ausgabe 2/2007, Seite 5). Strittig ist, ob es den Erlass auch gibt, wenn die Mietausfälle aufgrund strukturell bedingter fehlender Mieternachfrage entstehen. Der Bundesfinanzhof (BFH) bejaht das, das Bundesverwaltungsgericht versagt den Erlass in diesen Fällen. Diese gegenteiligen Auffassungen haben den BFH jetzt bewogen, die Frage dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vorzulegen. (Beschluss vom 26.2.2007, Az: II R 5/05; Abruf-Nr. 071169 )
Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 4 | ID 96740