Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 29.06.2009 | Haushaltsnahe Dienste

    Kein Vor- bzw. Rücktrag bei Steuerermäßigung nach § 35a EStG

    Die Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten läuft ins Leere, wenn in dem Jahr keine Einkommensteuer anfällt. Denn sie kann weder vor- noch zurückgetragen werden. Das ist aus Sicht der Bundesfinanzhofs nicht verfassungswidrig. (Urteil vom 29.1.2009, Az: VI R 44/08)(Abruf-Nr. 091160)  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 2 | ID 127955