01.09.2006 | Haushaltsnahe Dienstleistungen
Steuer-Ermäßigung bei Wohnungseigentümergemeinschaften
Die Steuer-Ermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten Wohnungseigentümer ab sofort auch dann, wenn Auftraggeber der Dienstleistung die Wohnungseigentümergemeinschaft oder ein Verwalter war.
Noch in der August-Ausgabe 2006 ( Seite 12 ) hatten wir Sie über entsprechende Einspruchsmöglichkeiten informiert. Sind die Voraussetzungen für die Steuer-Ermäßigung (Rechnung und Zahlungsnachweis) erfüllt, müssen die Finanzämter den Einsprüchen jetzt stattgeben.
Beachten Sie: Zu dieser und weiteren Änderungen im Zusammenhang mit § 35a Einkommensteuergesetz will das Bundesfinanzministerium demnächst ein Schreiben veröffentlichen. (Mitteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 10.7.2006)
Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 4 | ID 96591