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  • 01.09.2006 | Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Steuer-Ermäßigung bei Wohnungseigentümergemeinschaften

    Die Steuer-Ermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten Wohnungseigentümer ab sofort auch dann, wenn Auftraggeber der Dienstleistung die Wohnungseigentümergemeinschaft oder ein Verwalter war.

    Noch in der August-Ausgabe 2006 ( Seite 12 ) hatten wir Sie über entsprechende Einspruchsmöglichkeiten informiert. Sind die Voraussetzungen für die Steuer-Ermäßigung (Rechnung und Zahlungsnachweis) erfüllt, müssen die Finanzämter den Einsprüchen jetzt stattgeben.

    Beachten Sie: Zu dieser und weiteren Änderungen im Zusammenhang mit §  35a Einkommensteuergesetz will das Bundesfinanzministerium demnächst ein Schreiben veröffentlichen. (Mitteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 10.7.2006)

    Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 4 | ID 96591