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  • 28.01.2011 | Kapitalanlagen

    Gesonderte Behandlung von Stückzinsen aus 2009 und 2010

    Anleger, die Wertpapiere vor dem 1. Januar 2009 erworben und beim Verkauf in den Jahren 2009 und 2010 Stückzinsen erhalten haben, bekommen in den nächsten Wochen eine Steuerbescheinigung über die Stückzinsen von ihrer Bank nachgereicht. Sie müssen dann die Stückzinsen beim Finanzamt nachmelden. Das ergibt sich aus einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministerium (BMF, Schreiben vom 16.12.2010 Az: IV C 1 - S 2401/10/10005; Abruf-Nr. .  

    Hintergrund: Die beim Verkauf von Anleihen gesondert in Rechnung gestellten Stückzinsen unterliegen seit 2009 der Abgeltungsteuer. Dies gilt auch bei Wertpapieren, die vor dem 1. Januar 2009 angeschafft wurden und bei denen der Gewinn aufgrund des Bestandsschutzes eigentlich nicht der Abgeltungsteuer unterliegt. Die Finanzverwaltung hatte diese Auffassung seit längerem vertreten, wegen Zweifeln an der Übergangsregelung wurde dies nun über das „Jahressteuergesetz 2010“ klargestellt. Da die Vorschrift rückwirkend zum 1. Januar 2009 erst im Dezember 2010 in Kraft getreten ist, hatten die Banken 2009 und 2010 auf den Verkauf des Altbestands mit Bestandsschutz meist keine Abgeltungsteuer auf die Stückzinsen einbehalten. Dies müssen betroffene Anleger nun über die Veranlagung 2009 bzw. 2010 nachholen.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 5 | ID 141823