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  • 18.12.2008 | Kapitalanlagen

    Stückzinsen bei Kauf von Bundesschatzbriefen Typ B

    Werden beim Erwerb von Bundesschatzbriefen Typ B Stückzinsen gezahlt, weil der Erwerb nach Beginn des Zinslaufs liegt, können diese nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Münster nur im Ankaufsjahr als negative Kapitaleinnahmen steuerlich geltend gemacht werden - und nicht im Jahr des Verkaufs. Begründung des FG: Bei Stückzinsen gelte das Zu- und Abflussprinzip. Somit seien diese auch im Jahr des Kaufs anzusetzen. Zwar waren bis 1993 die beim Erwerb von festverzinslichen Wertpapieren gezahlten Entgelte für Stückzinsen erst im Zeitpunkt des Zuflusses der Zinseinnahmen zu berücksichtigen. Diese Sonderregelung ist aber seit 1994 abgeschafft.  

    Wichtig: Das letzte Wort hat der Bundesfinanzhof (BFH), bei dem Revision (Az: VIII R 32/08) eingelegt ist. Betroffene Steuerzahler können daher Einspruch einlegen. Das Verfahren ruht dann bis zu einer BFH-Entscheidung.(Urteil vom 28.8.2008, Az: 14 K 1337/07 E)(Abruf-Nr. 083201)  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 5 | ID 123407

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