01.01.2006 | Kapitalanleger
Kurswert der Telekom-Bonusaktien
In der November-Ausgabe 2005 (Seite 6) haben wir Sie über die Steuerpflicht von Bonusaktien informiert. Der Bundesfinanzhof hat dabei entschieden, dass Aktionäre die Bonusaktien mit dem niedrigsten Kurswert an einer deutschen Börse an dem Tag versteuern müssen, an dem die Aktien in ihr Depot eingebucht worden sind. Im Fall der Telekom-Bonusaktien hat, wie uns Steuerberater Hartmut Oberhoff aus Solingen mitteilt, das Finanzgericht (FG) Düsseldorf in seinem Fall diesen Wert jetzt auf 41,45 Euro festgelegt. Die Finanzverwaltung ging ursprünglich von 43,40 Euro aus.
Unser Tipp: Betroffene Aktionäre sollten mit der Erledigung ihres Einspruchs daher nur einverstanden sein, wenn der am Tag der Einbuchung in ihr Depot nachgewiesene niedrigere Kurs von 41,45 Euro zu Grunde gelegt wird.