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  • 01.09.2006 | Kfz-Kosten

    Fahrtenbuch trotz kleinerer Mängel gültig

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in mehreren Urteilen festgestellt, dass Angaben aus einem nicht ordnungsgemäßen Fahrtenbuch keine Verwendung finden können (April-Ausgabe 2006, Seite 18 und Juni-Ausgabe 2006, Seite 9 ). Sofern es sich aber nur um kleinere Mängel handelt, muss die Finanzverwaltung die Aufzeichnungen akzeptieren, entschied das Finanzgericht Köln. Das gelte zum Beispiel, wenn

  • lediglich eine Fahrt nicht aufgezeichnet worden ist,
  • die Kilometerangaben im Fahrtenbuch nicht mit den Daten in den Werkstattrechnungen übereinstimmen oder
  • geringe Abweichungen zu den Entfernungsangaben laut Routenplaner nicht gesondert erläutert werden.

    Fazit der Kölner Richter: Ein Fahrtenbuch sei nur dann nicht ordnungsgemäß, wenn es mehrere ins Gewicht fallende Mängel aufweist. Eine Nichtanerkennung wegen einzelner kleiner Ungenauigkeiten sei unverhältnismäßig. Das letzte Wort hat der BFH in der Revision (Az: VI R 38/06). (Urteil vom 27.4.2006, Az: 10 K 4600/04; Abruf-Nr.  061895 )

    Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 3 | ID 96590