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  • 26.05.2008 | Kfz-Kosten

    Nutzung eines Pkw für mehrere Einkunftsarten

    Wird die Privatnutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nach der „Ein-Prozent-Regelung“ versteuert, sind damit nur die Privatfahrten und nicht weitere Fahrten im Rahmen anderer Einkunftsarten versteuert. Das hatte der Bundesfinanzhof entschieden (Ausgabe 2/2007, Seite 4). Inzwischen ist klar, dass die Finanzverwaltung das Urteil anwendet und zwar ab dem Veranlagungszeitraum 2007. Erfreulicherweise konnte sie sich aber zu einer Vereinfachungsregelung durchringen. Wenn Sie bei den anderen Einkunftsarten keine Aufwendungen für die Fahrten geltend machen, müssen Sie im Gegenzug auch keinen zusätzlichen Entnahmewert versteuern. Diese Vereinfachungregel kommt nicht von ungefähr: In den meisten Fällen ist es für die Finanzverwaltung sowieso ein Nullsummenspiel, weil der zusätzlich versteuerte Entnahmewert bei den anderen Einkünften wieder als Werbungskosten/Betriebsausgaben abgezogen werden kann. (Oberfinanzdirektion Münster, Kurzinformation Einkommensteuer 14/2008 vom 9.4.2008)(Abruf-Nr. 081505

    Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 2 | ID 119445