07.01.2008 | Kinder
Nichterklärte Unterhaltszahlungen an das Kind
Unterstützen Eltern ihr Kind finanziell und haben keinen Anspruch mehr auf Kindergeld (und Ausbildungsfreibetrag), können sie die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen (Ausgabe 5/2007, Seite 9). Machen die Eltern in der Steuererklärung aber zum Unterhalt keine Angaben, weil sie mit dem Ausbildungsfreibetrag rechnen, kann der Steuerbescheid auch nach Ablauf der Einspruchsfrist noch geändert werden. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden. Im Urteilsfall waren die steuerlich unberatenen Eltern davon ausgegangen, dass sie auch ohne Kindergeldanspruch (Altersgrenze war überschritten) weiter den Ausbildungsfreibetrag erhalten. Deswegen hatten sie sich mit anderen Abzugsmöglichkeiten gar nicht beschäftigt und die Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung nicht angegeben. Die Eltern treffe daran kein grobes Verschulden. Der bestandskräftige Steuerbescheid sei deshalb wegen „neuer Tatsachen“ nach § 173 Abgabenordnung zu ändern.
Beachten Sie: Der Bundesfinanzhof wird die Sache jetzt endgültig entscheiden. Das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen III R 107/06 anhängig. (Urteil vom 4.5.2006, Az: 14 K 90/02) (Abruf-Nr. 073091)