01.11.2003 | Kinderbetreuung
Sind Kinderbetreuungskosten Werbungskosten?
Kinderbetreuungskosten, die in einem Haushalt mit zwei berufstätigen Eheleuten anfallen, müssen als Werbungskosten anerkannt werden. Das forderte die Frauenvertretung des Beamtenbundes (sehen SIe dazu Ausgabe 1/2003, Seite 12). Das Finanzgericht Niedersachsen konnte sie davon allerdings nicht überzeugen. Die Hannoveraner Richter lehnten einen Abzug als Werbungskosten ab. Sie ließen aber die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zu. Dort trägt das Verfahren das Aktenzeichen VI R 42/03.
Unser Tipp: Setzen Sie Ihre Aufwendungen als Werbungskosten an. Sie haben nichts zu verlieren! Legen Sie gegen einen ablehnenden Bescheid Einspruch ein und beantragen Sie unter Hinweis auf die anhängige Revision Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des BFH. (Urteil vom 10.4.2003, Az: 10 K 338/01; Abruf-Nr. 031800 )