01.12.2006 | Kindergeld
Bei abgeschlossener Prüfung keine Änderung mehr möglich
Die Änderung von Kindergeldbescheiden im Zusammenhang mit dem inzwischen möglichen Abzug der Sozialversicherungsbeiträge beschäftigt die Finanzgerichte weiter. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jetzt entschieden, dass ein bestandkräftiger Bescheid nicht mehr geändert kann, wenn die Familienkasse die Einkommensverhältnisse des Kindes abschließend geprüft und festgestellt hatte.
Beachten Sie: Offen ist weiterhin die Frage, ob ein auf einer Prognose-Entscheidung der Familienkasse beruhender Kindergeldbescheid noch geändert werden kann. Diesbezüglich sind beim BFH mehrere Verfahren anhängig. Sehen Sie dazu auch unseren Beitrag in der Mai-Ausgabe 2006, Seite 15. (Urteil vom 28.6.2006, Az: III R 13/06; Abruf-Nr. 062918 )
Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 2 | ID 96644