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  • 23.10.2009 | Kindergeld

    Beiträge für in Familienversicherung mitversichertes Kind

    Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie (unvermeidbare) Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung mindern die Einkünfte und Bezüge des Kindes auch dann, wenn das Kind in einer Familienversicherung mitversichert ist. In dem vom Finanzgericht (FG) Münster entschiedenen Fall war die Tochter über die Mutter privat krankenversichert. Das Krankenversicherungsunternehmen hatte der Mutter bescheinigt, dass der Beitragsanteil für die Tochter im Jahr 3.108,24 Euro betragen hat. Trotzdem wollte die Familienkasse den Beitrag nicht von den Einkünften und Bezügen der Tochter abziehen. Das hatte zur Folge, dass die kindergeldschädliche Grenze überschritten wurde und die Eltern keinen Anspruch mehr auf Kindergeld hatten. Das FG entschied jetzt: Das Kind muss nicht selbst Versicherungsnehmer sein, damit die Beiträge für das Kind bei den Einkünften und Bezügen abgezogen werden können.  

    Unser Tipp: Betroffene Eltern können Einspruch einlegen und sich auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren (Az: III R 46/09) berufen. (Urteil vom 4.6.2009, Az: 3 K 840/08 Kg)(Abruf-Nr. 092379)  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 2 | ID 130901