23.10.2009 | Kindergeld
Berufsausbildung bei nur acht Schulstunden pro Woche
Auch der Besuch einer Jungarbeiterklasse mit nur acht Schulstunden in der Woche ist nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Nürnberg kindergeldrechtlich als Berufsausbildung anzusehen. Begründung: Weil das Kind die Jungarbeiterklasse besuchen muss (Schulpflicht), können die vom Bundesfinanzhof (BFH) geforderten zehn Wochenstunden für Sprachunterricht (zum Beispiel bei einer Au-pair-Tätigkeit) nicht als Maßstab gelten.
Beachten Sie: Das letzte Wort hat jetzt der BFH. Das Verfahren ist dort unter dem Aktenzeichen III R 93/08 anhängig. (Urteil vom 12.11.2008, Az: III 103/2006)(Abruf-Nr. 090923)
Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 2 | ID 130900