01.04.2004 | Kindergeld
Unteroffizieranwärter mit ziviler Berufsausbildung
Ein Unteroffizieranwärter (Soldat auf Zeit), der neben seiner militärischen auch eine zivile Ausbildung (Telekommunikationselektroniker) bekommt, ist in Berufsausbildung. Denn nach Ansicht des Bundesfinanzhofs zählt zur Berufsausbildung alles, was dem Erreichen des konkreten Berufsziels dient. Folge: Den Eltern steht weiter Kindergeld zu, solange die Einkünfte und Bezüge des volljährigen Kindes unter der kindergeldschädlichen Grenze von derzeit 7.680 Euro (2003: 7.188 Euro) liegen. (Urteil vom 15.7.2003, Az: VIII R 19/02; Abruf-Nr. 032888 )
Quelle: Ausgabe 04 / 2004 | Seite 4 | ID 96082