01.02.2005 | Kindergeld
Untersuchungshaft während der Berufsausbildung
Auch ein in Untersuchungshaft sitzendes Kind kann sich in Berufsausbildung befinden. Die Eltern können daher weiter Anspruch auf Kindergeld haben. Zu diesem Ergebnis kommt das Finanzgericht Münster. Im Urteilsfall saß der Sohn zwölf Monate in Untersuchungshaft. Zusammen mit seinem Ausbildungsbetrieb hatte er bei der Handwerkskammer die Verlängerung seiner Ausbildungszeit beantragt und auch genehmigt bekommen. Er befand sich daher ununterbrochen in Berufsausbildung, auch wenn er tatsächlich nicht ausgebildet wurde und keine Ausbildungsvergütung erhielt.
Wichtig: Die Finanzverwaltung hat die Entscheidung nicht akzeptiert. Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen III R 69/04 anhängig. (Urteil vom 14.10.2004, Az: 3 K 6350/03 Kg; Abruf-Nr. 042900 )