24.07.2009 | Kindergeld
Vermögenswirksame Leistungen sind keine Einkünfte
Die Arbeitgeberbeiträge zu vermögenswirksamen Leistungen zählen nicht zu den Einkünften und Bezügen des Kindes. Denn das Kind kann über diese Einnahmen nicht frei verfügen. Dass es sich dabei um Beiträge zur Vermögensbildung des Kindes handelt, ändert nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg nichts an diesem Ergebnis.
Unser Tipp: Endgültig entscheiden muss der Bundesfinanzhof (BFH, Az: III R 23/09). Betroffene Eltern können Einspruch einlegen. Ihr Verfahren ruht dann, bis der BFH entschieden hat. (Urteil vom 16.2.2009, Az: 6 K 83/06)(Abruf-Nr. 091515)
Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 1 | ID 128581