25.02.2011 | Kindergeld
Von Eltern geleistete KV-Beiträge mindern Einkünfte des Kindes
Die Aufwendungen für eine Mitversicherung des Kindes in einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung dürfen Eltern seit dem 1. Januar 2010 erstmals als Sonderausgaben abziehen. Dennoch spricht nichts dagegen, dass die Versicherungsbeiträge auch bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes abgezogen werden, um die für das Kindergeld relevante 8.004-Euro-Grenze zu unterschreiten. Das hat die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin klargestellt (Runderlass ESt-Nr. 189 vom 9.7.2010; Az: III B S 2506 - 1/2007).
Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 1 | ID 142526