01.12.2006 | Kirchensteuer
Besonderes Kirchgeld jetzt beim Bundesverfassungsgericht
Ob das von den evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen erhobene besondere Kirchgeld für glaubensverschiedene Ehen verfassungswidrig ist, muss jetzt das Bundesverfassungsgericht entscheiden (Az: 2 BvR 591/06). Der Bundesfinanzhof hatte mehrfach entschieden, dass es verfassungsgemäß sei (zum Beispiel mit Urteil vom 19.10.2005, Az: I R 76/04; Abruf-Nr. 053733 ; Ausgabe 3/2006, Seite 1 ). Betroffen sind verheiratete Kirchenmitglieder, bei denen das Familieneinkommen ausschließlich bzw. im Wesentlichen durch den Ehegatten erwirtschaftet wird, der selbst keiner Kirche angehört. Zur Kasse gebeten werden Ehepaare aber nur, wenn sie eine Steuer-Erklärung abgeben. Ist die Einkommensteuer bereits mit der Lohnsteuer abgegolten, bleiben sie verschont.
Unser Tipp: Betroffene Steuerzahler sollten daher Einspruch gegen ihren Kirchensteuerbescheid einlegen und unter Hinweis auf die anhängige Verfassungsbeschwerde Ruhen des Verfahrens verlangen.