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  • 01.01.2007 | Lebensversicherung

    Finanzierung durch Lebensversicherung jetzt einfacher

    Bei ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Kapital bildenden Lebensversicherungen, die Sie zur Sicherung eines Darlehens abgetreten haben, brauchen Sie die komplizierten Voraussetzungen und Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung des Darlehens nicht mehr zu beachten. Denn das seit 1. Januar 2005 geltende Einkommensteuergesetz (EStG) enthält die bisherigen Regelungen (§  10 Absatz 2 Satz 2 EStG) nicht mehr. Und auch die Anzeigepflicht nach §  29 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ist entfallen (so auch Oberfinanzdirektion Münster, Kurzinformation Einkommensteuer Nr.  016/2006 vom 31.7.2006; Abruf-Nr.  063621 ).

    Unser Tipp: Weisen die neuen Versicherungen eine Ansparzeit von mindestens zwölf Jahren auf und erfolgt eine Kapitalauszahlung erst nach dem vollendeten 60. Lebensjahr, bleiben die halben Erträge steuerfrei. Daher kann es sich bei der Finanzierung von vermieteten Objekten auch heute noch lohnen, Tilgungsaussetzung zu vereinbaren und das Darlehen mit der Kapitalauszahlung zu begleichen - statt ein normales Annuitätendarlehen und eine Risikolebensversicherung abzuschließen.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 1 | ID 96662