24.08.2009 | Lebensversicherung
Steuerpflicht von Teilauszahlungen bei Lebensversicherung
Teilleistungen aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung (im Urteilsfall LEX-Konzept-Rente) sind nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen nur insoweit als Kapitaleinnahmen zu versteuern, als sie ausbezahlt werden. Die vom Versicherer einbehaltenen (thesaurierten) Erträge seien steuerlich erst zu erfassen, wenn sie über eine weitere Teilleistung ausbezahlt werden oder der Vertrag insgesamt fällig wird. Diese Lösung decke sich auch mit der allgemeinen Regelung bei Kapitallebensversicherungen, wonach es bis zur Fälligkeit oder Kündigung zu einer Steuerstundung komme und der Versicherer die laufenden Einnahmen erst einmal ohne Belastung reinvestieren könne.
Wichtig: Die Finanzverwaltung hat gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof (Az: VIII R 40/08) eingelegt. (Urteil vom 30.10.2008, Az: 12 K 61/02) (Abruf-Nr. 091979)