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  • 01.03.2006 | Lohnsteuer

    Ausnutzen der Mietpreisspanne bei verbilligter Vermietung

    Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Wohnung zu einem Mietpreis, der am unteren Rand des Miet-spiegels liegt, handelt es sich trotzdem nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Der Arbeitgeber ist nicht gezwungen, den Mittelwert der Mietpreisspanne zu nehmen.

    Beachten Sie: Eine Miete am unteren Rand des Mietspiegels birgt jedoch die Gefahr, dass der Mietvertrag bei jeder Änderung des Mietspiegels angepasst werden muss. (Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.8.2005, Az: IX R 10/05; Abruf-Nr.  053353 )

    Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 4 | ID 96483