23.11.2009 | Lohnsteuer
Neue Sachbezugswerte für Verpflegung zum 1. Januar 2010
Zum 1. Januar 2010 werden die Sachbezugswerte für Verpflegung von 210 Euro auf 215 Euro erhöht. Die Sachbezugswerte für die Unterkunft bleiben unverändert. Der monatliche Gesamtsachbezug (Vollverpflegung und Unterkunft) beträgt 2010 somit 419 Euro (Zweite Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung; Abruf-Nr. 093502). Im Einzelnen gelten für 2010 folgende Werte:
Sachbezugswerte „Freie Verpflegung“ | ||||||
| Frühstück | Mittagessen | Abendessen | Gesamt | ||
Monatlich | 47,00 Euro | 84,00 Euro | 84,00 Euro | 215,00 Euro | ||
Täglich | 1,57 Euro | 2,80 Euro | 2,80 Euro | 7,17 Euro | ||
Sachbezugswerte „Freie Unterkunft“ | ||||||
| Beschäftigte allgemein | Jugendliche und Azubis | ||||
Monatlich | 204,00 Euro | 173,40 Euro | ||||
Täglich | 6,80 Euro | 5,78 Euro |
Unser Service: Die Sachbezugswerte „Freie Unterkunft“ beziehen sich auf eine allgemeine Unterkunft, die mit einem Beschäftigten belegt ist. Die Werte für die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft und für die Belegung mit mehreren Beschäftigten finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen/Checklisten“.