01.11.2007 | Renovierung
Umbau eines Großraumbüros in mehrere Einzelbüros
Aufwendungen für den Einbau von Trennwänden in ein Großraumbüro sind sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in folgendem Fall entschieden: Ein Großraumbüro wurde durch Zwischenwände in vier Einzelbüros „zerlegt“ und die Elektroinstallation erneuert. Das Finanzamt stufte die Aufwendungen als (nur über die Abschreibung abziehbare) Herstellungskosten ein (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 18.7.2003, Az: IV C 3 – 2211 – 94/03; Abruf-Nr. 031908). Anders der BFH: Durch den Einbau sei weder die Nutzfläche vergrößert noch die Funktion oder das Wesen der Räume verändert worden. Die neue Elektroinstallation habe auch nicht den Raumstandard erhöht.
Unser Tipp: Die Entscheidung gilt natürlich auch im umgekehrten Fall: Machen Sie als Vermieter aus mehreren kleinen Räumen durch Abriss der Zwischenwände einen großen Raum, können Sie die Umbaukosten sofort als Erhaltungsaufwand abziehen. Beachten Sie aber, dass seit 2004 für Baumaßnahmen die „15-Prozent-Regelung“ gilt (§ 6 Absatz 1 Nummer 1a Einkommensteuergesetz). Das heißt: Erhaltungsaufwendungen innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb des Gebäudes werden zu Herstellungskosten, wenn sie mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten betragen (so genannter anschaffungsnaher Aufwand). (Urteil vom 16.1.2007, Az: IX R 39/05)(Abruf-Nr. 073088)