01.06.2007 | Rentenbesteuerung
Weitere Klage gegen die Rentenbesteuerung anhängig
Vor dem Finanzgericht (FG) München ist eine weitere Klage gegen die neue Rentenbesteuerung anhängig (Az: 15 K 4529/06). Der Kläger wendet sich hier speziell gegen die Doppelbesteuerung der Renten, die auf Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung beruhen. Anders ist ein Verfahren vor dem FG Münster (Az: 14 K 2506/06 E) gelagert. In diesem Fall hat ein Selbstständiger seine freiwilligen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vollständig selbst finanziert (keine Arbeit-geberbeiträge). Die Oberfinanzdirektion Münster will deshalb auf dieses Verfahren gestützte Einsprüche nur Ruhen lassen, wenn der Sachverhalt übertragbar ist (Ausgabe 9/2006, Seite 6). Ebenfalls um Renten aus freiwilligen Beiträgen geht es in einem dritten Verfahren, das vor dem FG Baden-Württemberg (Az: 2 K 266/06) anhängig ist.
Unser Tipp: Auch wenn Sie derzeit noch keinen Anspruch auf Ruhen des Verfahrens haben, sollten Sie unter Hinweis auf das anhängige Verfahren beim FG München Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens nach § 363 Absatz 2 Satz 1 Abgabenordnung (Zweckmäßigkeit) beantragen.