26.06.2008 | Rentner
Hinzuverdienstgrenzen im Osten sinken geringfügig
Durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2008 sinken die Hinzuverdienstgrenzen für die neuen Bundesländer. Zwar sind die Hinzuverdienstgrenzen grundsätzlich von der Bezugsgröße und nicht vom Rentenwert abhängig. Die Hinzuverdienstgrenzen für die neuen Bundesländer werden aber anhand des Quotienten der Rentenwerte ermittelt. Und aufgrund von Rundungen ändert sich dieser Quotient zum 1. Juli 2008 geringfügig.
Unser Service: Sie finden die neuen Hinzuverdienstgrenzen in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen und Checklisten“ – Stichwort: „Rentner“.
Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 3 | ID 119977