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  • 01.10.2003 | Schadensersatz

    Ermäßigter Steuersatz bei Auszahlung in zwei Teilen

    Eine in zwei Veranlagungszeiträumen gezahlte Schadensersatzleistung kann trotzdem dem ermäßigten Steuersatz nach §  34 Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen. Das hat das Finanzgericht Brandenburg entschieden.

    Der Kläger hatte 1977 einen Unfall und war seither querschnittsgelähmt. Nach mehreren Verhandlungen erhielt er 1995 von der Versicherung eine Anzahlung auf seine Schadensersatzleistung. Den Rest erhielt er 1997 nach Abschluss der Verhandlungen. Das FG entschied, dass die Verteilung unschädlich sei, weil der Kläger auf die Teilleistung - rund 18 Jahre nach dem Schadensereignis - angewiesen war und der Schadensersatzanspruch dem Grunde nach bestand. Es musste lediglich noch die Höhe der Entschädigungssumme verhandelt werden. Die Schadensersatzleistungen seien deshalb ermäßigt nach §  34 EStG zu versteuern.

    Beachten Sie: Die Finanzverwaltung hat gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof (Az: XI R 40/02) eingelegt. (Urteil vom 23.10.2002, Az:  2  K 514/01; Abruf-Nr.  031887 )

    Quelle: Ausgabe 10 / 2003 | Seite 3 | ID 95979