01.09.2007 | Schuldzinsen
Gemischt genutzte Gebäude richtig finanzieren
Um den Schuldzinsenabzug bei gemischt genutzten und teilweise fremdfinanzierten Gebäuden zu optimieren, müssen die Gebäudeteile getrennt finanziert werden und zwar bis ins letzte Detail. Eine Aufteilung sollte aber auch dann erfolgen, wenn anfangs das ganze Gebäude zur Einkünfteerzielung verwendet wird und die Schuldzinsen somit voll abziehbar sind. Wird nämlich später ein Teil nicht mehr zur Einkünfteerzielung verwendet, zum Beispiel wegen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, kann eine unterlassene Aufteilung und Zuordnung nicht nachgeholt werden. Folge: Die Schuldzinsen müssen aufgeteilt werden und sind dann nur noch anteilig als Werbungskosten abzugsfähig. Das gilt auch, wenn zwischenzeitlich eine Umschuldung erfolgt und das neue Darlehen somit dem Gebäudeteil zugeordnet werden könnte, der noch der Einkünfteerzielung dient.
Unser Tipp: Einen ausführlichen Beitrag zur steuergünstigen Finanzierung von gemischt genutzten Gebäuden finden Sie in der November-Ausgabe 2005 (Seite 14 bis 17). (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 5.3.2007, Az: IX B 2/07)(Abruf-Nr. 071848)