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  • 01.04.2006 | Schuldzinsen

    Vorsicht bei der Finanzierung von gemischt genutzten Gebäuden

    Um den Schuldzinsenabzug bei gemischt genutzten Gebäuden zu optimieren, müssen die Gebäudeteile getrennt finanziert werden und zwar bis ins letzte Detail. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt noch einmal klargestellt. Im Urteilsfall hatte ein Ehepaar die Trennung im Kaufvertrag zwar festgeschrieben und auch zwei Darlehen aufgenommen, doch dann machte es einen entscheidenden Fehler. Die Darlehen wurden von der Bank auf ein Girokonto des Ehepaars und von dort in einem Betrag an den Verkäufer überwiesen. Durch den Weg über das Girokonto ist aus Sicht des BFH alles einheitlich finanziert worden. Folge: Die gesamten Schuldzinsen dürfen nur anteilig bei der vermieteten Wohnung abgezogen werden. Das Ehepaar hätte deshalb zwei Überweisungen vornehmen und darin die Verwendung genau benennen müssen.

    Unser Tipp: Einen ausführlichen Beitrag zur steuergünstigen Finanzierung von gemischt genutzten Gebäuden finden Sie in in der November-Ausgabe 2005 ( Seite 14 bis 17 ). (Urteil vom 7.7.2005, Az: IX R 20/04, Abruf-Nr.  060300 )

    Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 5 | ID 96509