26.02.2009 | Solidaritätszuschlag
Einspruch wegen Verfassungswidrigkeit des Soli-Zuschlags
Gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags wurde inzwischen wieder Klage eingereicht (Finanzgericht Niedersachen, Az: 7 K 143/08; „WISO-SteuerBrief“ 12/2008, Seite 9). Das Bundesfinanzministerium hat darauf jetzt reagiert und erklärt, dass bei Einsprüchen gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlags wieder Ruhen des Verfahrens gewährt werden kann. (Schreiben vom 4.2.2009, Az: IV A 3 - S 0625/08/10007)(Abruf-Nr. 090498)
Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 3 | ID 124822