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  • 01.12.2005 | Solidaritätszuschlag

    Einspruch wegen Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags

    Das Finanzgericht Münster beschäftigt sich derzeit mit der Frage, ob der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig ist (Az: 12 K 6263/03 E). Sehen Sie dazu unseren Beitrag in der Oktober-Ausgabe 2005, Seite 2 .

    Unser Tipp: Wenn Sie gegen Ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahrens verlangen, wird das Finanzamt Ihrem Wunsch entsprechen. So sieht es zumindest ein Erlass des Finanzministeriums Saarland vor. Nach unseren Recherchen wird in den anderen Bundesländern ebenso verfahren. Eine vorläufige Festsetzung sowie eine Aussetzung der Vollziehung sind aber nicht möglich (Erlass vom 21.9.2005, Az: B/1 - 3 - 267/2005 - S 0622; Abruf-Nr.  053005 )

    Quelle: Ausgabe 12 / 2005 | Seite 1 | ID 96418