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  • 04.01.2010 | Solidaritätszuschlag

    FG Niedersachsen ruft das Bundesverfassungsgericht an

    Das Finanzgericht (FG) Niedersachsen ist überzeugt, dass der Solidaritätszuschlag spätestens ab dem Jahr 2007 seine verfassungsrechtliche Berechtigung verloren hat. Mit dem Solidaritätszuschlag sollen die Kosten der deutschen Einheit finanziert werden. Hierfür bestehe nach Ansicht des FG kein vorübergehender, sondern ein langfristiger Bedarf. Dieser dürfe aber nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden.  

    Beachten Sie: Letztlich entscheiden muss das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Mit einer Steuererstattung sollten Sie aber besser nicht rechnen. Denn auch das BVerG wird die haushaltspolitischen Folgen einer Verfassungswidrigkeit bei seiner Entscheidung berücksichtigen.  

    Unser Tipp: Das Bundesfinanzministerium hat bereits auf den Vorlagebeschluss des FG reagiert und den Vorläufigkeitskatalog entsprechend angepasst (Schreiben vom 7.12.2009, Az: IV A 3 - S 0338/07/10010; Abruf-Nr. 094044). Alle Steuerbescheide ab 2005 sollen in diesem Punkt vorläufig ergehen. (Beschluss vom 25.1.2009, Az: 7 K 143/08)(Abruf-Nr. 093895)  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 2 | ID 132498

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