25.04.2008 | Solidaritätszuschlag
Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die vom Bund der Steuerzahler unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag (Az: 2 BvR 1708/06) nicht zur Entscheidung angenommen, leider ohne jegliche Begründung. Damit ist weiter ungeklärt, ob der aktuelle Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist. Der Bund der Steuerzahler will deshalb mit einem Fall aus dem Jahr 2007 einen neuen Versuch unternehmen. Sobald ein Aktenzeichen vorliegt, werden wir Sie informieren.
Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 3 | ID 118896